Schmerzpraxis
Dr. Kaiser
privat - gesetzlich - berufsgenossenschaftlich
In meiner Privatpraxis für Schmerztherapie können Sie als Selbstzahler behandelt werden.
Wir arbeiten mit allen privaten Krankenversicherungen zusammen.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten:
Nach meinem Ausscheiden aus dem Amt des Chefarztes in der Rechbergklinik verfüge ich nicht mehr über eine Ermächtigung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen. Für gesetzlich Versicherte besteht somit leider kein Anspruch auf Kostenübernahme meiner Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Rezepte und Verordnungen sind private Verordnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt: In der Regel wird von ihm meine Medikamenten- oder Heilmittelempfehlung übernommen und auf ein Kassenrezept übertragen.
Für berufsgenossenschaftliche Versicherte besteht die Möglichkeit, nach Genehmigung auf Kosten der Berufsgenossenschaft behandelt zu werden. Rufen Sie mich an. Ich werde Ihnen das Vorgehen erläutern.
Weitere Details zu Kosten finden Sie unter dem Abschnitt "Abrechnungshinweise".
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